B2B-Verträge

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Lampen am Empfang

Mein Tätigkeitsspektrum umfasst insbesondere folgende Leistungen:

  • Vertriebskartellrecht
  • Planung und vertragliche Umsetzung selektiver Vertriebssysteme
  • Lizenzverträge
  • Vertragshändlerverträge und Handelsvertreterverträge
  • Geschäftsbeziehungen zu Einzelhandelsketten
  • Lieferverträge im Anlagenbau
  • Strategien zur Beendigung langfristiger vertraglicher Bindungen
  • Grenzüberschreitender Leistungsaustausch
  • Vertragliche und nachvertragliche Streitigkeiten

Mandanten berate ich auch zur vertraglichen Ausgestaltung, Abwicklung und Beendigung ihrer Geschäftsbeziehungen mit Lieferanten, Kunden und Kooperationspartner, einschließlich der Planung und Umsetzung von Vertriebsstrukturen und zu den kartellrechtlichen Möglichkeiten und Grenzen des Internet-Vertriebs. Bei der Gestaltung von B2B-Verträgen sind neben vertraglichen Standardthemen Aspekte des Kartellrechts, des Lauterkeitsrechts, der Beachtung rechtlicher Standards in der Lieferkette und regulatorische Anforderungen an die Produkte sowie sektorspezifische Besonderheiten zu berücksichtigen, die zu einer stark ausdifferenzierten Vertragspraxis geführt haben. In praktischer Hinsicht ist die Strategie bei der rechtlichen Gestaltung von Verträgen stark davon abhängig, wie die Verhandlungsmacht zwischen den Beteiligten verteilt ist.

Über besondere Erfahrung verfüge ich bei der vertraglichen Umsetzung selektiver Vertriebssysteme, deren Gestaltung durch kartellrechtliche Vorgaben geprägt ist. Branchenerfahrung bei der Vertragsgestaltung habe ich in den Bereichen Luxusgüter, Nahrungsmittel, Einzelhandel, Chemie und Anlagenbau.