EU-Beihilfenrecht & Subventionen

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Mein Tätigkeitsspektrum im EU-Beihilfenrecht umfasst folgende Leistungen:

  • Beratung bei der beihilfenrechtskonformen Gestaltung von Projekten und Transaktionen unter Beteiligung der öffentlichen Hand
  • Bewertung beihilfenrechtlicher Risiken bei Unternehmenstransaktionen (Due Diligence)
  • Beihilfenrechtliche Gutachten (Legal Opinion) für finanzierende Banken
  • Beihilfenrechtskonforme Gestaltung bei der Finanzierung strukturell defizitärer Dienstleistungen der Daseinsvorsorge, insbesondere durch Betrauungsakte (Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse)
  • Begleitung von Unternehmen in beihilfenrechtlichen Verfahren der Europäischen Kommission (Notifizierungen und Beschwerden) und anschließende Prozesse vor den Unionsgerichten
  • Wettbewerberklagen gegen rechtswidrige Beihilfen, etwa in Bezug auf die Einhaltung der Freistellungsvoraussetzungen der sog. Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung
  • Rückabwicklung rechtswidriger Beihilfen, insbesondere bei beihilfenrechtswidrigen Verträgen.

Das EU-Beihilfenrecht gehört seit 2007 zu meinen Schwerpunkten. Ich habe Unternehmen – allein oder im Team – bei der Genehmigung von Beihilfen durch die Europäische Kommission begleitet, beihilfenrechtliche Verfahren vor den Unionsgerichten geführt, Wettbewerberbeschwerden abgewehrt, unterschiedliche Transaktionen unter Beteiligung der öffentlichen Hand begleitet, Wettbewerberklagen gegen rechtswidrige Beihilfen vor nationalen Gerichten geführt, beihilfenrechtliche Einwendungen gegen die Wirksamkeit von Verträgen abgewehrt und Aufsätze und Besprechungen zu beihilfenrechtlichen Themen in renommierten Fachzeitschriften veröffentlicht.

Zu meinen Mandanten im EU-Beihilfenrecht gehören Industrieunternehmen, Banken, Gebietskörperschaften und öffentliche Unternehmen der Daseinsvorsorge, insbesondere im ÖPNV.

Das EU-Beihilfenrecht schützt den Wettbewerb im Binnenmarkt vor Verzerrungen, die entstehen, wenn die öffentliche Hand bestimmten Unternehmen wirtschaftliche Vorteile jedweder Art verschafft. Regelmäßig wirft die eigene wirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand beihilfenrechtliche Fragen auf, etwa durch Quersubventionierung innerhalb öffentlicher Konzerne, oder mit der Bereitstellung von Kapital ohne angemessene Renditeerwartung. Wirtschaftliche Austauschbeziehungen zwischen der öffentlichen Hand und Unternehmen müssen den Marktbedingungen genügen. Ein Verstoß gegen EU-Beihilfenrecht liegt beispielsweise nahe, wenn die öffentliche Hand Grundstücke oder Unternehmen unter Marktpreis veräußert, Unternehmensbeteiligungen ohne hinreichende Renditeerwartung eingeht, Infrastruktur zugunsten bestimmter Unternehmen bereitstellt, zinsvergünstigte Darlehen anbietet oder wenn sie sich ohne ausreichende Risikovergütung für Verbindlichkeiten von Unternehmen verbürgt. Auch steuerliche Vergünstigungen und die Stundung von Forderungen können eine staatliche Beihilfe begründen.

Fördermittelberatung gehört nicht zu meinem Leistungsspektrum. Fördermittelberatung für Projekte, Unternehmensgründungen und Investitionen wird häufig von den Industrie- und Handelskammern, den Förderbanken der Länder und der KfW angeboten.