Lauterkeitsrecht & Gewerblicher Rechtsschutz

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Lichtsignal auf der Weser

Mein Tätigkeitsspektrum umfasst insbesondere folgende Leistungen:

  • Lösungsorientierte Analyse der lauterkeitsrechtlichen Anforderungen an das Verhalten im Wettbewerb
  • Vorgehen gegen lauterkeitsrechtliche Verstöße von Wettbewerbern
  • Beratung und Begleitung bei der Anmeldung von Marken und Designs
  • Markenrechtliche Verletzungsverfahren

Mit dem wettbewerbsrechtlichen Instrumentarium können Unternehmen schnell und effektiv gegen Praktiken vorgehen, mit denen sich Wettbewerber unrechtmäßige Vorteile verschaffen. Täuschung, Belästigung, Trittbrettfahrerei und Behinderung sind einige Stichworte, die auf die Kerntatbestände des Wettbewerbsrechts verweisen. Daneben können die unterschiedlichsten Normen, die das Marktverhalten von Unternehmen regeln, durch wettbewerbsrechtliche Abmahnung und einstweilige Verfügung durchgesetzt werden. Als Marktverhaltensregeln gelten etwa Vorgaben bei der Ausübung reglementierter Berufe, verbraucherschutzrechtliche Vorschriften, produktbezogene Anforderungen, verkaufsbezogene Vorgaben und gesetzliche Informationspflichten.

Wer sich gegen Wettbewerbsverstöße wehren möchte, muss schon im eigenen Interesse schnell handeln. Mittel der Wahl sind Abmahnung und die nur in einem kurzen Zeitraum mögliche einstweilige Verfügung. Unterlassungsklagen dauern meist zu lange. Hat das schädigende Verhalten einmal seine Wirkung entfaltet, sind Schadensersatzansprüche in der Praxis nicht geeignet, den dadurch erlittenen Wettbewerbsnachteil nachträglich wirkungsvoll zu beseitigen.

Ich führe routinemäßig gerichtliche Verfahren in Wettbewerbssachen, überwiegend, aber nicht immer auf Seiten des vermeintlich wettbewerbswidrig Handelnden.

Im Bereich der gewerblichen Schutzrechte führe ich Verletzungsverfahren, insbesondere im Markenrecht. Im Markenrecht berate ich auch zu Anmeldestrategien und deren Umsetzung.