Zusammenschlusskontrolle

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Mein Tätigkeitsspektrum umfasst insbesondere folgende Leistungen:

  • Vorbereitung und Begleitung von Anmeldungen zur Zusammenschlusskontrolle beim Bundeskartellamt und der Europäischen Kommission, insbesondere in private equity-Transaktionen
  • Lösungsorientierte Analyse wettbewerblicher Risiken für geplante Zusammenschlüsse und Erarbeitung von Strategien zum Umgang mit wettbewerblichen Risiken
  • Prüfung von Anmeldeerfordernissen in von dem Zusammenschluss betroffenen Staaten
  • Vorbereitung und Koordinierung paralleler Verfahren der Zusammenschlusskontrolle in mehreren Staaten (multijurisdictional filings).

Strukturelle Marktveränderungen durch Unternehmenszusammenschlüsse und Joint Ventures unterliegen unter bestimmten Voraussetzungen, die an die wirtschaftliche Bedeutung des Zusammenschlussvorhabens anknüpfen, der Kontrolle durch die nationalen Kartellbehörden bzw. durch die Europäische Kommission.

Kontrollpflichtige Zusammenschlüsse sind wettbewerblich häufig unproblematisch, insbesondere wenn auf Erwerberseite Finanzinvestoren auftreten. Dann kommt es in erster Linie darauf an, das Verfahren der Zusammenschlusskontrolle in Abstimmung mit den Transaktionsanwälten in den M&A-Prozess einzuplanen und das Vorhaben in der Anmeldung sorgfältig darzustellen, so dass unnötige Verfahrensverzögerungen vermieden werden. Rechtzeitig vor dem signing sollte geklärt werden, in welchen Jurisdiktionen ein entsprechendes Verfahren erforderlich ist, damit die kartellbehördlichen Anmeldungen frühzeitig vorbereitet und koordiniert werden können und das Verfahren der Zusammenschlusskontrolle spätestens direkt nach dem signing eingeleitet werden kann.

Ich habe insbesondere bei mid-cap-Transaktionen und bei private-equity-Investitionen eine Vielzahl von Zusammenschlusskontrollverfahren vor dem Bundeskartellamt, der französischen Autorité de la concurrence und der Europäischen Kommission erfolgreich begleitet und verfüge somit über die für einen glatten Ablauf erforderliche Routine. Sind parallele Verfahren in mehreren Jurisdiktionen erforderlich, kann ich in der Regel auf lokale Berater zurückgreifen, die ich bereits aus früheren Verfahren kenne.

Wettbewerblich komplexere Themen gilt es – auch auf Verkäuferseite – bereits in der Planungsphase zu identifizieren, Transaktionsrisiken zu bewerten und Optionen abzuwägen. Dies kann die Auswahl potentieller Erwerber betreffen, den Umfang der Transaktion oder auch Überlegungen zu möglichen Verpflichtungszusagen in einem späteren Zusammenschlussverfahren. Auch hier stehe ich als rechtlicher Berater, ggfs. im Zusammenwirken mit wettbewerbsökonomischen Beratern, zur Verfügung. Soweit die kurzfristig erforderlichen zeitlichen Ressourcen für die Bewertung und Umsetzung wettbewerblich komplexer Zusammenschlüsse die Bearbeitung durch eine größere kartellrechtliche Einheit sinnvoll erscheinen lassen, werde ich dies offen kommunizieren und auf Wunsch auch bei der Wahl geeigneter Kanzleien helfen.