Testimonials & Referenzen

„Ich habe Dr. Herrmann als einen sehr versierten und fachkundigen Anwalt erlebt. Er hat sich in komplexe Themen eingearbeitet und dabei durch wichtige Hinweise und Fragen die Aufklärung für den Mandanten unterstützt. Die Sachverhalte konnte er verständlich, sachlich und wenn nötig pointiert beschreiben. Seine fachlich und rechtlich überzeugende Argumentation war der Schlüssel für den Erfolg in mehreren Gerichtverfahren, in denen für meinen Arbeitgeber hohe unberechtigte Forderungen zurückgewiesen wurden und andererseits in noch laufenden Verfahren begründete Forderungen gegenüber Dritten mit guten Erfolgsaussichten durchgesetzt werden können.“

ehem. Prokurist eines öffentlichen Nahverkehrsunternehmens,
Nordrhein-Westfalen

„J’ai eu le plaisir de travailler aux côtés de Christoph dans un cabinet d’avocats d’affaires international. Christoph est un avocat brillant, d’un grand professionnalisme et hautement rigoureux dans son analyse. Ses qualités humaines et sa disponibilité font qu’il est très agréable de travailler avec lui.”

Leiter der Rechtsabteilung eines französischen Pharmaunternehmens

"Dr. Herrmann berät uns regelmäßig bei der Gestaltung, Verhandlung und Durchführung von B2B-Verträgen mit inländischen und ausländischen Kunden im Anlagenbau. Ich nehme Dr. Herrmann als überaus fachkompetent und engagiert wahr. Er findet auch in verfahrenen Situationen stets eine gute Lösung. Dr. Herrmann ist menschlich zugewandt und kommuniziert mit allen Gesprächspartnern auf Augenhöhe, sagt einem aber auch ehrlich, wenn man mit seiner Meinung schief liegt. Er ist stets ansprechbar, auch wenn es mal eilig ist. Wir lassen uns sehr gerne von ihm beraten."

Geschäftsführerin eines mittelständischen Unternehmens,
Bremen

„We have worked with Dr. Herrmann on a quite critical case relating to a purchase agreement between a German and a foreign company and we are really satisfied with his legal advice, which led us to avoid many problems thanks to his experience in the field. We will surely continue working with him and recommend his law firm to anyone else looking for an experienced and meticulous lawyer who can make the difference.

Manager eines italienischen Unternehmens für Merchandisingartikel

„Christoph Herrmann spielt als Berater, als Experte für Kartellrecht ebenso wie für Beihilfenrecht in einer eigenen Liga. Extrem erfahren, international vernetzt, vielsprachig – und für jede Komplexität zu haben. Wir arbeiten schon lange Jahre mit ihm zusammen und wollen ihn nicht missen: fachlich genauso wie menschlich ist er unsere erste Wahl.“

Rechtsanwältin, Gründungspartnerin einer auf öffentliches Wirtschaftsrecht spezialisierten Kanzlei,
Frankfurt a.M.

„Dr. Christoph Herrmann ist ein exzellenter Berater für sämtliche Belange des Kartellrechts. Er versteht es, komplexe Fragestellungen präzise und lösungsorientiert auf den Punkt zu bringen. Hierbei kommen ihm seine langjährige Erfahrung und seine internationalen Kenntnisse zu Gute! Er ist fester Bestandteil unseres Beratungsteams bei M&A Transaktionen.“

Rechtsanwalt, Partner einer auf M&A spezialisierten Sozietät,
Frankfurt a.M.

“I had the opportunity to work with Christoph on several cross-borders deals (including France and Germany) and really appreciated his professionalism, availability and responsiveness. I highly recommend his firm!”

frz. Rechtsanwalt, Partner einer auf Private Equity, M&A und Finanzierung spezialisierten Kanzlei
Paris

“I have known Christoph for the last ten years, and I have had the pleasure to work directly with him in one of our previous law firms. Christoph is a brilliant lawyer and probably one of the I best I have ever worked with, grasping both the strategic substance and the technical detail with exemplary excellence. I strongly recommend Christoph and his legal services.”

Rechtsanwalt, Counsel in einer international erstklassigen Wirtschaftskanzlei, europäisches Außenhandelsrecht und WTO-Recht

„Dr. Christoph Herrmann and I worked together for a few years in the Paris office of a large international law firm. I remember him as someone fluent in German, French and English, with a superb analytical mind and the capacity to not stop at theory, but come up with practical and pragmatic solutions.“

Managing Partner des Pariser Büros einer US-Wirtschaftskanzlei

Referenzen

Zu den von mir – teilweise während meiner Zugehörigkeit zu anderen Sozietäten – anwaltlich mitbetreuten und öffentlich bekannten Mandaten zählen unter anderem:

Schneider Gruppe bei Mehrheitserwerb des Logistik- und Speditionsunternehmens Globaltrans (mit Skye Partners; Kartellrecht)

Invision beim Erwerb der eduPRO (mit Skye Partners; Kartellrecht)

Benner Holding beim Erwerb der Mehrheit am deutschen Designermöbelhersteller Thonet (mit Skye Partners; Kartellrecht)

Invision bei Secondary Buyout von N3K Network Systems (mit Skye Partners; Kartellrecht)

Invision  beim Erwerb der reichelt elektronik („Reichelt-Gruppe“) (mit Skye Partners; Kartellrecht)

Senning GmbH bei internationalen Anlagenlieferungsverträgen

EHM Holding GmbH bei Teilverkauf der InnoGames GmbH (mit Skye Partners; Kartellrecht)

Schneider Gruppe bei Mehrheitserwerb des Speditionsunternehmens apriori (mit Skye Partners; Kartellrecht)

GP Holding bei Verkauf der apt Gruppe an den chinesischen Mengtai-Konzern (mit Skye Partners; Kartellrecht)

Austrian Airlines AG bei der Übernahme durch die Deutsche Lufthansa AG (EU-Beihilfenrecht)

WestLB bei der EUR 5 Mrd. Risikoabschirmung durch die Eigentümer (EU-Beihilfenrecht)

Deutsche Bahn AG beim Verkauf von Scandlines an Erwerberkonsortium (EU-Beihilfenrecht)

William Prym GmbH & Co. KG u.a. im Verfahren gegen zwei Kartellbußgeldentscheidungen der Europäischen Kommission (EuGH, Rs. C-534/07 P; EuG, Rs. T-545/07 und Rs. T-545/07 R)

Propapier PM2 GmbH, Vertretung als Streithelfer in Klageverfahren der Smurfit Kappa Group plc gegen Europäische Kommission (EuG, Rs. T-304/08)

Propapier PM2 GmbH, Vertretung als Streithelfer in Klageverfahren der Hamburger-Spremberg GmbH & Co. KG gegen Europäische Kommission (EuG, Rs. T-350/08)

Erfolgreiche Abwehr einer kartellrechtlichen Beschlussanfechtungsklage im Joint Venture (OLG Düsseldorf, 1. Kartellsenat, Urteil v. 12.10.2016 − VI-U (Kart) 2/16 – Vertikales Gemeinschaftsunternehmen, NZKart 2016, 528; WuW 2016, 598; VRP 2018, 43 m. Bespr. Klapdor)