Mein Tätigkeitsspektrum umfasst insbesondere folgende Leistungen:
- Durchsetzung und Abwehr kartellrechtlicher Schadensersatzansprüche
- Durchsetzung und Abwehr kartellrechtlicher Einwendungen in handelsrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen
- Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen, die auf Marktzugang gerichtet sind (Belieferungsansprüche, Zwangslizenzen, Zugang zu essenziellen Einrichtungen)
Private enforcement bietet Chancen und Risiken.
Kartellrechtliche Vorgaben können dabei helfen, bestehende vertragliche Verpflichtungen zu beseitigen oder umgekehrt den Abschluss von Verträgen zu erzwingen. Dabei sind Fragen zu beantworten, die über das Kartellrecht hinausgreifen. Dies macht es erforderlich, die Schnittstellen zu anderen Rechtsgebieten wie dem Regulierungsrecht oder dem gewerblichen Rechtsschutz zu beherrschen. Die Themen liegen dabei mitunter jenseits kartellrechtlicher Gewissheiten und erfordern die Fähigkeit, neue Wege zu beschreiten, Argumentationsgeschick und wissenschaftliches Arbeiten.
Ich habe mit Erfolg einige zivilrechtliche Verfahren vor den Kartellgerichten geführt, in denen – bisweilen in Verbindung mit regulierungsrechtlichen, beihilfenrechtlichen und vergaberechtlichen Argumenten –kartellrechtliche Probleme zu lösen waren.
Wenn einmal eine Kartellbehörde einen Kartellverstoß festgestellt hat, schließen sich fast unvermeidlich Auseinandersetzungen über kartellrechtliche Schadensersatzansprüche an. Gemeinsam mit meinen Mandanten habe ich die Erfahrung gemacht, dass neben kollektiven Modellen zur gebündelten Anspruchsdurchsetzung auch individuelle Strategien, mit Entschlossenheit und Augenmaß umgesetzt, bei der Durchsetzung von Kartellschadensersatz gute Chancen für ein angemessenes Ergebnis bieten.