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Der Maßstab der Honorargestaltung: Mehrwert.

Ich schlage für meine anwaltliche Tätigkeit eine Honorargestaltung vor, welche den Mehrwert der Leistung für Sie in den Mittelpunkt stellt und zugleich das Prinzip der leistungsangemessenen Vergütung, die Vorhersehbarkeit der Kosten und den erforderlichen Zeitaufwand berücksichtigt:

Modell Nr. 1: Zeithonorar mit Degressionskomponente und Kappungsgrenze

Wir vereinbaren ein bestimmtes Zeithonorar. Für ein näher beschriebenes Projekt wird sodann ein zeitlicher Beratungsaufwand veranschlagt, der für eine angemessene Bearbeitung erforderlich ist. Zugleich wird eine Kappungsgrenze vereinbart, die die Obergrenze des Zeithonorars definiert. Wird der veranschlagte Zeitaufwand überschritten, sinkt das Stundenhonorar für den zusätzlichen Zeitaufwand in Stufen bis zum Erreichen der Kappungsgrenze.

Modell Nr. 2: Pauschalhonorar mit Zeitkomponente

Das Pauschalhonorar setzt sich zusammen aus einem Grundbetrag, den wir unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung der Angelegenheit und ihrer Komplexität sowie des Umfangs der Beratungsleistung (z.B. punktuelle Prüfung oder Begleitung einer Transaktion) vereinbaren.

Diesem Grundbetrag wird eine Zeitspanne zugeordnet, die den geschätzten Zeitaufwand reflektiert. Bewegt sich der Zeitaufwand innerhalb dieser Zeitspanne, entspricht das Honorar dem Grundbetrag. Wird die Zeitobergrenze überschritten, erhöht sich das Honorar um ein degressives Zeithonorar bis zu einer zu vereinbarenden Kappungsgrenze. Wird die Zeituntergrenze nicht erreicht, sinkt der Grundbetrag bis zu einer Mindestgebühr. Bei vorzeitiger Mandatsbeendigung wird nach Zeitaufwand auf der Grundlage des mittleren Stundensatzes abgerechnet. Der mittlere Stundensatz errechnet sich aus dem Verhältnis des Pauschalhonorars zu dem geschätzten Zeitaufwand.

Modell Nr. 3: Budgetvereinbarung (Festpreis)

Feste Budgetvereinbarungen sorgen für Vorhersehbarkeit. Sie eignen sich insbesondere dann, wenn die anwaltliche Leistung konkret umrissen ist und der Zeitaufwand nur begrenzt von externen Faktoren abhängt, wie beispielsweise bei der Erstellung juristischer Gutachten. Im Rahmen der Budgetvereinbarung vereinbaren wir das Gesamthonorar verbindlich unter Berücksichtigung der Bedeutung und Komplexität der Angelegenheit und des zu erwartenden Arbeitsumfangs. Ggfs. vereinbaren wir Anpassungsklauseln für genau beschriebene Entwicklungen des Mandats, die eine Abweichung von dem definierten Festpreis rechtfertigen.

Modell Nr. 4: Zeithonorar

Das Zeithonorar ist bei der wirtschaftsrechtlichen Beratung nach wie vor die gängigste Abrechnungsmethode und überwiegt derzeit auch in meinen Honorarvereinbarungen. Wenn der zeitliche Beratungsaufwand von Faktoren abhängt, die weder beeinflusst noch vorhergesehen werden können, kommt häufig nur ein Zeithonorar in Betracht. Allerdings gilt auch hier das Gesetz, dass Leistung Arbeit durch Zeit ist. Deshalb behalte ich auch bei der Abrechnung nach Zeitaufwand das Ergebnis meiner Arbeit im Blick. Falls wir ein Zeithonorar vereinbaren, können Sie von mir eine Aufwandsschätzung erwarten. Sobald sich abzeichnet, dass der tatsächliche Aufwand den geschätzten Aufwand übersteigt, werde ich Sie informieren und den zusätzlichen Zeitaufwand begründen.

Prozessführung

Soweit nicht ausnahmsweise zulässigerweise eine Erfolgsvergütung vereinbart wird, entspricht das Mindesthonorar für die Prozessführung den gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Notarielle Tätigkeiten

Werde ich als Notar tätig, richten sich die Gebühren ausschließlich nach den Regelungen des Gesetzes über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (GNotKG).